Baunebenkosten – welche Nebenkosten sind hiermit gemeint ?
Vor dem Hausbau vergleichen viele Bauinteressenten zwar die Kosten für den Bau des Hauses selbst, vernachlässigen aber oft bei der Kalkulation der Baukosten häufig die gesamten Kosten für den Neubau. Beim Neubau Ihres Hauses fallen nicht nur die Bau-, sondern auch eine Reihe von Baunebenkosten an:
Baunebenkosten, die durch den Grundstückskauf entstehen
Maklerkosten:
Wenn Sie Ihr Baugrundstück über einen Makler erworben haben, fallen Maklerkosten an. Der Makler muss jedoch vor dem Kauf Sie als Kunden darauf hingewiesen, dass er eine Maklergebühr (Courtage) für die Vermittlung erhebt. Derzeit betragen die Maklergebühren je nach Region zwischen 3 % bis 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Notarkosten:
Den Notarkosten liegt das “Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)“ zugrunde. Diese Kosten richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Für die Beurkundung von Verträgen sieht die Kostenordnung das Doppelte der vollen Gebühr vor. Anhand der tabellarischen Aufstellung in der Anlage zu § 32 (http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/BJNR009600957.html) können sie genau im Vorfeld erfahren, mit welchen Notarkosten Sie für die Beurkundung rechnen müssen. Dabei handelt es sich um Nettobeträge, zu denen noch die Mehrwertsteuer addiert werden muss. Die Notarkosten lassen sich nicht umgehen, da der Notar den Grundstückserwerb mit einer beglaubigten Urkunde dokumentiert, ohne diese Urkunde kommt kein rechtswirksamer Kauf zustande.
Nebenkosten für den Grundbucheintrag
Der Grundbucheintrag wird Ihrem Notar beantragt und wird erst dann durchgeführt, wenn vom Finanzamt der Eingang der Grunderwerbsteuer bestätigt wurde. Für die Beantragung wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Der Grundbucheintrag durch das Grundbuchamt ist in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt.
– Eintragung einer Erwerbsvormerkung: 50 % der Gebühr
– Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch: 100 % der Gebühr
– Löschung der Erwerbsvormerkung: 25 % der Gebühr
– evtl. Eintragung einer Grundschuld: 100 % der Gebühr
Auch für die Ablichtung von Grundbuchauszügen werden Gebühren erhoben.
Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5,5 % der sogenannten Bemessungsgrundlage, die sich am Kaufpreis orientiert. Die Gebühr erhöht sich, wenn das Grundstück nicht von privaten Käufern oder über einen Makler, sondern vom Bauträger erworben wurde: Ist im notariellen Kaufvertrag auch der Preis für das Eigenheim enthalten, bemisst sich die Grunderwerbsteuer am dadurch erhöhten Gesamtkaufpreis. Den Kauf des Grundstücks und des Hauses in zwei getrennten Verträgen abzuwickeln, bietet keinen Vorteil: Die Kopplung führt zur gleichen Höhe der Grunderwerbsteuer wie ein Vertrag, der beide Geschäfte beinhaltet.
Baunebenkosten, die vor dem Hausbau entstehen
Baugrundgutachten / Baugrunduntersuchung:
Falls notwendig sollten Sie ein Baugrundgutachten unbedingt vor dem Baubeginn erstellen lassen. Dies ist zwar nicht rechtlich verpflichtend vorgeschrieben, sichert Sie jedoch als Bauherrn gegenüber dem Bauträger ab und schützt Ihr neues Gebäude vor späteren Schäden. Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) liegt das Baugrundrisiko immer beim Bauträger. Die Kosten für ein typisches Baugrundgutachten werden im Allgemeinen mit etwa 0,5 % bis 2 % der Erstellungskosten beziffert, sind aber im Einzelfall unterschiedlich. In der Regel liegen sie zwischen 1.000,00 € und 1.500,00 €. Vor der Beauftragung einer Fachfirma sollten Sie auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag einholen.
Vermessungskosten:
Die Vermessung Ihres Grundstückes wird vom zuständigen Katasteramt oder von den niedergelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Vermessungsunterlagen müssen Sie dann dem Bauantrag beifügen. Sowohl die Vermessungszuständigkeit als auch die Gebührenberechnung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manche Länder (z. B. Schleswig-Holstein) bemessen ihre Gebühren nach dem zeitlichen Aufwand, andere Bundesländer (z. B. Niedersachsen) nach dem
Kosten für Baugenehmigung:
Die Kosten sind in den Bundesländern unterschiedlich in den jeweiligen Verordnungen festgelegt. Da immer häufiger die Gebührenbescheide verschickt werden, bevor Bauanträge zur Genehmigung kommen, ist es ratsam, die Gebühren schnell zu begleichen, um möglichst bald mit dem Hausbau beginnen zu können. In einigenBundesländern werden gestaffelte, in anderen Bundesländernprozentuale Gebühren erhoben, die sich nach dem Rohbauwert richten. In Brandenburg werden z. B. für die Baugenehmigung bei der sogenannten „Errichtung baulicher Anlagen“ 1 % der Rohbausumme, jedoch mindestens 100,00 € erhoben; in Niedersachsen werden für die „Genehmigung einer Baumaßnahme“ (Niedersächsische Bauordnung) je angefangene 500,00 € des Rohbauwertes 4,30 €, jedoch mindestens 60,00 € erhoben.
Kosten für den Prüfstatiker:
Ein Prüfstatiker überprüft die statischen Bauzeichnungen und Ausführungspläne des Statikers oder Ingenieurs und erstellt einen Prüfbericht. Sein Honorar richtet sich nach den §§ 64 und 65 „der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) und liegt in der Regel zwischen 1.500,00 € € und 2.500,00 €. Diese Kosten erhöhen sich, wenn der Prüfstatiker so deutliche Rohbau-Mängel feststellt, dass er erneut die Baustelle besuchen und die Prüfung wiederholen muss. Sein Einsatz ist in Bundesländern Berlin, Brandenburg und Hessen vorgeschrieben.
Mitgliedsbeiträge im Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB):
Der gemeinnützige Bauherrenschutzbund ist Mitglied im „Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) und versteht sich als Verbraucherschutzbund für Kapitalanleger und Bauherren, die ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen, sanieren oder renovieren wollen. Er berät seine Mitglieder gegen ein Entgelt und verfügt hierfür über Bauherrenberater (selbstständige Architekten und Bauingenieure) sowie über Juristen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, ermöglicht jedoch eine fachkundige und preiswerte Beratung. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig ca. 52,00 € , der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt bei ca. 11,00 €. Sowohl Aufnahmegebühr als auch Mitgliedsbeiträge werden steuerlich wie Spenden betrachtet und sind entsprechend absetzbar. Dafür bietet der BSB beispielsweise eine kostenfreie einstündige Grundberatung und einen Stundensatz für die weitere Beratung durch einen Bauherrenberater von 72,00 €.
Aushub für Keller oder Bodenplatte & die Entsorgung des überschüssigen Erdreichs:
Ihr Hausbau beginnt mit dem Aushub der Baugrube – beim Bau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses fallen dabei etwa 200 bis 300 Kubikmeter Erdreich an, die nach der Fertigstellung des Hauses nur begrenzt weiterverwendet werden können. Beispielsweise können Sie in der Regel nur die oberen 30 cm auf Äckern verteilen,, weil nur dieser Mutterboden humusreich ist. Die Kosten für die Aushubarbeiten und für das Lagern auf dem Baugrundstück liegen bei 2,00 € bis 4,00 € pro Kubikmeter.
Um den Bodenaushub zu entsorgen, fallen je nach Bodenklasse Kosten von bis zu 20,00 € pro Kubikmeter Erdreich an, im Durchschnitt werden jedoch einschließlich des Aufladens 12,00 € bis 16,00 € pro Kubikmeter abgerechnet. Es kann sich also lohnen, wenn Sie sich hier nach Alternativen umschauen – oft lässt sich der Bodenaushub in stillgelegten Steinbrüchen entsorgen, in manchen Fällen wird er auch von örtlichen Straßenbauunternehmen angenommen und weiterverwendet.
Diese Möglichkeiten und auch der genannte Kostenrahmen gelten jedoch nur für Erdreich, das nicht mit Altlasten (wie zum Beispiel Erdöl) verunreinigt ist. Die hierfür entstehenden Kosten können beträchtlich sein und hängen von der Bodenbeschaffenheit, der Art der Kontamination und der Menge ab. Grundsätzlich kann man von Entsorgungskosten von etwa 90,00 € pro Kubikmeter Boden in einer zugelassenen Deponie ausgehen.
Kosten für Kranstellplatz und die Baustraße/Gehwegsicherung/Straßensperrung:
Wenn an Ihrem Baugrundstück ein befestigter Gehweg vorbeiführt, erhalten Sie in der Regel als Bauherr mit der Baugenehmigung die Auflage, den Gehweg fachgerecht vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge zu schützen. In den meisten Fällen besteht diese Gehwegsicherung aus einer Schutzfolie, auf die Teer aufgebracht wird. Hierfür werden in etwa 1.000,00 € in Rechnung gestellt.
Ist Ihre Baustelle nicht über eine befestigte Zufahrt zu erreichen, können schwere Baufahrzeuge im Erdreich steckenbleiben – die Bergung der Baufahrzeuge kann hohe Kosten verursachen, die leider von Ihnen als Bauherrn zu tragen sind. Um dies zu vermeiden, werden meist Baustraßen zum Baugrundstück angelegt. Dabei wird Mutterboden abgeschoben und Schottermaterial aufgebracht – die Kosten für das Abschieben des Mutterbodens betragen etwa 3,00 Euro pro Quadratmeter und für die Lieferung des Schottermaterials dann nochmals etwa 9,00 € pro Quadratmeter. Bei einer Baustraße mit einer Fläche von 200 Quadratmetern müssen Sie also mit Kosten von etwa 2.400,00 € rechnen.
Falls eine Straßensperrung notwendig wird, wenn sich zum Beispiel Ihr Baugrundstück an einer stark befahrenen Straße befindet oder wenn die Zufahrtsstraße für Baumaterialien sehr schmal ist. In manchen Fällen ist eine Straßensperrung bereits eine Auflage der Baugenehmigung. Es entstehen Kosten von etwa 300,00 €, die sich dann aus der Gebühr für die Beantragung der Straßensperre sowie den Auf- und Abbau zusammensetzen. Der Kranstellplatz sollte dort angelegt werden, wo später Ihr Stellplatz oder die Auffahrt sein soll. Ist dies nicht möglich, entstehen ähnliche Kosten pro Quadratmeter wie für eine Baustraße.
Kosten für Baubegleitung / Baubetreuung:
Ihnen als Bauherrn wird meist empfohlen einen unabhängigen Baubegleiter / Baubetreuer zu beauftragen, der Sie jeder Phase des Bauens als „Anwalt“ unterstützt. Nach Einschätzung von Fachverbänden werden 99 % aller Neubauten nicht mängelfrei erstellt. Ein Baubegleiter / Baubetreuer prüft bereits die Vertragsunterlagen sowohl inhaltlich als auch bezüglich der berechneten Preise. Während der Bauphase begeht er regelmäßig die Baustelle, moniert Mängel und kontrolliert deren Beseitigung. Auch die vertragsgemäße und mängelfreie Übergabe Ihres Hauses fällt in seinen Bereich. Die Kosten für die Baubegleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur liegen in der Regel bei 0,5 % bis 1,5 % der Baukosten zuzüglich der Mehrwertsteuer sowie der anfallenden Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokopierkosten, etc. ). Eine nachträgliche Behebung von Baumängeln übersteigt meist deutlich die Kosten für einen Baubegleiter.
Architektenkosten:
Separate Kosten für einen Architekten fallen dann an, wenn Ihr Haus nicht mit einem Bauträger gebaut wird. Das Honorar des Architekten basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und ist von der Höhe der anrechenbaren Baukosten (dies sind die Baukosten ohne Mehrwertsteuer), dem Schwierigkeitsgrad beim Hausbau, dem Leistungsumfang sowie gegebenenfalls von individuellen Honorarabsprachen. Die HOAI gliedert sich in neun sogenannte Leistungsphasen, die insgesamt eine vollständige Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Dokumentation enthalten. Die einzelnen Leistungsphasen sind prozentual unterschiedlich gewichtet. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe wird in der Einteilung nach Honorarzonen deutlich: Wohnhäuser mit einer durchschnittlichen Ausstattung gehören beispielsweise zur Honorarzone III. Wird eine Abrechnung nach HOAI vereinbart, ist die Honorarhöhe für den Bauherrn berechenbar und auch nachvollziehbar.
Die Nebenkosten für das Bereinigen Ihres Baugrundstücks:
Kosten für Baumfällungen:
Manchmal stehen Bäume dort, wo das neue Haus gebaut werden soll. Dann muss in Kommunen, die über eine Baumschutzsatzung o. ä. verfügen, vorab eine Fällgenehmigung eingeholt werden, die etwa mit 45,00 € bis 100,00€ zu Buche schlägt. In vielen Kommunen wird für die Fällung weiterer Bäume eine –geringere Zusatzgebühr erhoben. Soll die Baumfällung von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, ist es ratsam, vorher Kostenvoranschläge mehrerer Baumdienste einzuholen, weil die Preise für deren Leistung meist sehr unterschiedlich sind. Das gilt auch, wenn Ihre Kommune Ersatzbepflanzungen vorschreibt.
Kosten für den Abriss von vorhandenen Gebäuden:
Wenn vor der Bebauung noch eine Gartenlaube, ein Schuppen oder auch ein Haus abgerissen werden muss, müssen Sie mit einer spürbaren finanziellen Belastung rechnen. Dann gilt die Faustformel – je massiver und größer das Gebäude, desto teurer wird der Abriss. Auch hier sollten Sie vorab ein Preisvergleich unter mehreren regionalen Abrissunternehmen machen. Um Ihnen jedoch eine Vorstellung von den möglichen Kosten geben – können Sie mir folgenden (sehr groben Kosten) rechnen:
Abriss einer Gartenlaube mit einer Grundfläche von 20 Quadratmetern kostet ca. 2.000,00 € bis 3.000,00 € – dazu kommen noch weitere Kosten für die Abfuhr des Schutts.
Erschließungskosten & Hausanschlusskosten:
Zu den Erschließungskosten zählen alle Kosten, die der Anbindung Ihres Baugrundstückes an das öffentliche Netz dienen. Dazu gehören der Anschluss an die Kanalisation, an die Energie- & Wasserversorgung sowie anteilig an Verkehrswege (Straße, Fußweg und gegebenenfalls eines Radweges). Auch können die Straßenbeleuchtung, der Bau eines Lärmschutzwalls oder das Anlegen von Spielplätzen oder öffentlichen Grünflächen hier erheblich zu Buche schlagen.
Ohne eine Erschließung wird in der Regel aus Bauerwartungsland kein Bauland.
Höchstens 90 % der Erschließungskosten dürfen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Die gültigen Verteilungsmaßstäbe, wie Grundstücksgröße in Quadratmetern, Grundstückslänge an der Erschließungsanlage oder das Maß sowie die Art der Nutzung werden in der Gemeindesatzung festgelegt. Die erhobenen Erschließungskosten variieren sehr stark, Näheres können Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt erfragen.
Auch der Telefonanschluss sowie Internetanschluss und Kabelfernsehen sollten Sie rechtzeitig beantragen..
Auch die Außenanlagen gehören zu den Baunebenkosten
Pflastern der Einfahrt und der Wege:
Die Kosten für Pflasterarbeiten können kaum näher beziffert werden und hängen im Wesentlichen Ihrer Wahl des Pflastersteins sowie der Art der Pflasterung und der regional unterschiedlichen Handwerkerkosten ab, wenn Sie diese Arbeiten nicht in Eigenregie durchführen können oder wollen. Zu den Pflasterarbeiten gehören im Allgemeinen folgende Arbeitsschritte:
1. das Abschieben des Mutterbodens und der Aushub des Bodens für die Tragschicht
2. das Aufbringen sowie Verdichten der Schotterschicht
3. das Aufbringen von Splitt
4. die Pflasterverlegung einschließlich des Abrüttelns
5. das Verfüllen aller Hohlräume
Garage /Carport:
Garagen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Carports, bieten jedoch dem darin abgestellten Fahrzeug den besten Wetterschutz sowie Schutz vor Vandalismus, Diebstahl & Mardern. Auch erhalten Sie als Garagenbesitzer bei ihrer Kfz-Versicherung einen Nachlass. Zur Entscheidungsfindung bezüglich der Wahl der Garage kann auch die Lebensdauer herangezogen werden: Bei Betongaragen liegt die Lebenddauer bei ca. 15 bis 20 Jahren, bei Stahlgaragen liegt die Lebensdauer bei ca. 25 bis 35 Jahren.
Terrasse:
Die meisten Bauherren entscheiden sich für eine Terrasse, die 20 bis 40 Quadratmeter groß ist. Wenn Ihre Terrasse nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, entstehen gegebenenfalls Kosten für die Planung, welche in der Regel mit 300,00 € und 700,00 € zu Buche schlägt. Für anspruchsvoll konzipierte Terrassen, die zum Beispiel auf mehreren Ebenen angelegt werden sol, entstehen für diese Leistung auch höhere Planungsgebühren. Wie bei der Einfahrt und bei den Wegen wird der Preis für eine Terrasse darüber hinaus maßgeblich vom Belag beeinflusst: Während bei der einfachsten Ausführung mit Betonsteinen mit 60,00 € bis 90,00 pro Quadratmeter kalkuliert wird, kostet eine Terrasse mit Natursteinen oder oberflächenveredelten Betonsteinen bereits 100,00 € bis 250,00 pro Quadratmeter. Am Teuersten sind Terrassen, die mit Holzdecks ausgestattet werden – hier sollten Sie mit Kosten zwischen 90,00 € und 140,00 € pro Quadratmeter rechnen. Diese Angaben beinhalten dann allerdings schon die komplette Bauleistung, das Ausheben des Bodens, den Unterbau, alle Baumaterialien einschließlich des Fugenmaterials und der Randeinfassungen sowie die Plattenschnittarbeiten und den entsprechenden Arbeitslohn.
Grünflächen:
Wenn Sie eine Rasenfläche angelegen möchten, ist es sicher die günstigste Variante, wenn Sie den Rasen selbst einsäen. Dies ist allerdings auch die arbeitsintensivste Variante, da auch Vorarbeiten, wie Boden umgraben, Fremdkörper entfernen, Boden begradigen, etc., erledigt werden müssen. Das Auskeimen des neuen Rasens dauert mindestens zwei Wochen – in diesem Zeitraum sollte der angehende Rasen vor Trockenheit und vor zu heftigem Regen geschützt werden. Vor der Aussaat sollten Sie festlegen, ob es sich Sie einen Zierrasen oder Spazierrasen haben möchten. Auch der Boden und die Lichtverhältnisse spielen für ein gutes Ergebnis eine Rolle. Die Qualität der Samen ist sehr unterschiedlich – die Preise hierbei betragen zwischen 7,00 € und 50,00 €. Wenn Sie für diese Vorarbeiten einen Gärtnerfachbetrieb beauftragen möchten, müssen Sie hierfür mit Kosten zwischen 2,00 € und etwa 12,00 € pro Quadratmeter rechnen. Für ganz Eilige empfiehlt sich Rollrasen – schon direkt nach der Verlegung kann die Rasenfläche können Sie hierbei den Rasen betreten – das Rasenbild ist hochwertig und völlig gleichmäßig. Die Qualitäten reichen vom sogenannten Familienrasen (ab 2,50 € pro Quadratmeter) über Premium-Rasen (um 3,00 € pro Quadratmeter) bis zu Sportrasen (etwa 4,00 € pro Quadratmeter).
Die Baunebenkosten für die erforderlichen Bauversicherungen
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung:
Diese Versicherung springt in Fällen ein, in denen Dritte auf Ihrem Baugrundstück Schäden erleiden. Schnell entstehen durch die Folgen von Körper- und Sachschäden Schadenssummen, die eine Million Euro oder mehr erreichen können. Sie sollten hierbei vor Vertragsabschluss vor allem die Haftungssummen und die Selbstbeteiligung der Angebote vergleichen. Bei einem Haus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche und mit 200.000 Euro Baukosten liegen die Versicherungskosten bei 45,00 € bis 195,00 €.
Bauleistungsversicherung:
Sie schützt vor zahlreichen Schäden, die Ihren Hausbau verzögern oder zum Erliegen bringen könnten. Die Bauleistungsversicherung umfasst in der Regel den Schutz vor Folgen durch fahrlässiges Handeln, durch Unwetter sowie durch Konstruktions- oder Materialmängel. Auch die Folgen problematischer Baugrundeigenschaften, die vor Baubeginn noch unbekannt waren, sind dadurch abgesichert. Hierbei sollten Sie genau auf den Leistungsumfang und die manchmal schwer vergleichbare Höhe des Selbstbehalts achten. Bei den Kosten der Bauleistungsversicherung sollten Sie mit Versicherungskosten von bis zu 600,00 € rechnen.
Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung preisgünstiger als Kombinations-Versicherung an.
Hier sollten Sie sicher auch einen Preisvergleich anstellen.
Feuer-Rohbauversicherung:
Die meisten Versicherungsverträge schützen nicht nur vor den Folgen von Brandschäden, sondern sie springen auch bei Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ein. Die Versicherungskosten betragen pro Jahr zwischen 90,00 € und 450,00 €.
Bauhelfer-Versicherung:
Wenn Sie als Bauherr Eigenleistungen erbringen & Ihnen dabei Freunde oder Kollegen helfen, müssen diese Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) angemeldet werden, so sind diese dann automatisch über die Bauhelfer-Versicherung abgesichert. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Hausbaus erfolgt sein. Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann freiwillig versichert werden. Die Bau-BG erhebt in den alten Bundesländern ca. 1,50 € und in den neuen Bundesländern etwa 1,20 € pro Arbeitsstunde.
Baufertigstellungsversicherung:
Wenn Ihr Bauunternehmen während des Hausbaus zahlungsunfähig werden sollte, entstehen Ihnen dann sofort erhebliche Mehrkosten. Nun müssen sie mit einem neuen Bauunternehmen / Bauträger einen neuen Vertrag schliessen, welcher erfahrungsgemäß mit mit höheren Preisen einhergeht. Außerdem müssen Sie vielleicht durch die verzögerte Fertigstellung Ihres Hauses Ihre derzeitige Mietwohnung länger bewohnen. Diese Versicherung wird üblicherweise von Ihrem Baupartner abgeschlossen, der die dafür entstehenden Kosten in den Festpreis einarbeitet. Sie als Bauherrn sollten darauf achten, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgeschlossen wird, die auch die Haftung während der Gewährleistungszeit einschließt. Diese Versicherungskosten hängen von den Baukosten ab – bei Baukosten von 150.000,00 € können Sie mit Versicherungskosten zwischen 4.500,00 € und 6.000,00 € rechnen.