Kauf von Bauland – welche Risiken sollte ich frühzeitig vermeiden ?
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen, benötigen Sie zunächst einmal einen geeigneten Grund und Boden. Beim Erwerb eines Grundstücks sollten Sie als künftiger Bauherr Folgendes beachten:
Nicht auf jedem Grundstück lässt sich jeder Bauwunsch realisieren. Selbst auf sogenanntem baureifen Land ist nicht jede Maßnahme zulässig. Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes gibt es beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde.
Sie als Bauherr sollten sich im Vorfeld über die Historie und Gegebenheiten rund um das gewünschte Grundstück informieren. Gespräche mit den Nachbarn können hier sehr aufschlussreich sein, insbesondere wenn diese erst vor kurzem gebaut haben. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück befanden. Das zuständige Umweltamt gibt Ihnen hier Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.
Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten. Diese kosten um die 1.000,00 €, sind in Hinblick auf Kostenfallen, jedoch sicher eine gute Investition.
Sie als angehender Hausbauer sollten sich beim Verkäufer des Grundstücks über den Umfang der Erschließung informieren. Ist Ihr Grundstück noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen zusätzliche Kosten, falls diese Maßnahmen durchgeführt werden.
Sind Baumaßnahmen wie etwa ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollten Sie sich sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war.
Vom Eigentümer sollten Sie sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen und prüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer alleine verfügungsberechtigt ist.
Prüfen Sie das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen – zum Beispiel Wege- & Leitungsrechte können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Im Kaufvertrag selbst sollten Sie Regelungen für den Fall treffen, dass Altlasten vorhanden sind. Dies gilt auch, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baugrund für eine Bebauung nicht geeignet ist. Kaufvertrag genau prüfen
Das Gesetz sieht vor, dass der private Käufer bei einem Grundstücks-Kaufvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer mindestens 14 Tage vor Unterzeichnung Kenntnis vom genauen Wortlaut des Beurkundungstextes bekommt. Diesen Zeitraum sollten Sie nutzen, um den Vertragstext genau zu prüfen und sich bei Bedarf fachmännischen juristischen Rat holen. Auch wenn Ihr Vertrag unter Privatleuten geschlossen wird, sollten sich beide Seiten ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages nehmen.